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Nach Strahlenschutzverordnung § 82 Abs.4 regelmäßige Begutachtung der Praxis.

Überprüfung der Vorgehensweise:

  • bei Untersuchung und Standardbehandlung
  • bei Gerätekontrollen
  • bei Konstanzprüfungen

Beratung zu strahlenschutztechnischen Sicherheitsmaßnahmen Strahlenschutz der Patientendosimetrie, Berechnung von Abfall-, Abluft-, Abwasserbeseitigung jährliche Unterweisung nach § 38 StrlSchV
Aufgaben und Einhaltung des Medizinproduktegesetzes.

Physikalische Betreuung und Service aus einer Hand.