Nach Strahlenschutzverordnung § 82 Abs.4 regelmäßige Begutachtung der Praxis.
Überprüfung der Vorgehensweise:
Beratung zu strahlenschutztechnischen Sicherheitsmaßnahmen Strahlenschutz der Patientendosimetrie, Berechnung von Abfall-, Abluft-, Abwasserbeseitigung jährliche Unterweisung nach § 38 StrlSchV
Aufgaben und Einhaltung des Medizinproduktegesetzes.
Physikalische Betreuung und Service aus einer Hand.