Überwachung der Patientendosis
Sollte kein Dosisflächenprodukt vorhanden sein, müssen diese nachgerüstet werden. Nach § 3 Abs. 3 Nr.2 b RöV muss jede Röntgeneinrichtung, die nach Inkrafttreten der Neufassung der Röntgenverordnung (1.Juli 2002) erstmals in Betrieb geht, mit einem Dosisflächenprodukt ausgestattet sein. Ausgenommen sind lediglich dentale Röntgeneinrichtungen, sowie Röntgeneinrichtungen für die Mammographie.
Dosisflächenprodukte müssen laut MPBetreibV §11 Anlage 2 alle 5 Jahre einer messtechnischen Kontrolle unterzogen werden, sowie
Die Frist einer MTK beginnt mit Ablauf des Jahres der Inbetriebnahme bzw. nach der letzten messtechnischen Kontrolle.
Da wir von den Herstellerfirmen zertifiziert und von dem Amt für Eichwesen eingetragen sind, würden wir gerne für Sie die MTK durchführen und sichern Ihnen schon heute eine zuverlässige Bearbeitung zu.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach einmal an.
Nach Strahlenschutzverordnung § 82 Abs.4 regelmäßige Begutachtung der Praxis.
Überprüfung der Vorgehensweise:
Beratung zu strahlenschutztechnischen Sicherheitsmaßnahmen Strahlenschutz der Patientendosimetrie, Berechnung von Abfall-, Abluft-, Abwasserbeseitigung jährliche Unterweisung nach § 38 StrlSchV
Aufgaben und Einhaltung des Medizinproduktegesetzes.
Physikalische Betreuung und Service aus einer Hand.
Wir erstellen Wartungsverträge SPEZIELL für IHRE BEDÜRFNISSE, diese enthalten auch:
Ihre Vorteile:
Wir führen nachfolgende Servicearbeiten durch:
Die halbjährliche Konstanzprüfung umfasst die Messung des/der:
Die Arbeiten werden nach dem Einheitlichen Bewertungssystem der Ärztlichen Stellen (ÄSt.en) nach §17a RöV und §83 StrlSchV in der Version 7.01 (02.2016) ausgewertet.