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Qualitätssicherung

Messtechnische Kontrollen

Überwachung der Patientendosis

  • Angiographien einschließlich DSA und kardiologische Serien
  • interventionelle radiologische Eingriffe
  • kinderradiologischen Untersuchungen am Körperstamm
  • Kinderradiologie an kombinierten Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräten, an denen hauptsächlich Säuglinge und Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren untersucht werden. Durchleuchtungsuntersuchungen des Gastrointestinaltraktes (Übergangsfrist bis 31.12.2007)
  • Aufnahme und Durchleuchtungsgeräte ohne Nachanzeige des mAs-Produktes bei Belichtungsautomatik (Übergangsfrist bis 31.12.2007)

Sollte kein Dosisflächenprodukt vorhanden sein, müssen diese nachgerüstet werden. Nach § 3 Abs. 3 Nr.2 b RöV muss jede Röntgeneinrichtung, die nach Inkrafttreten der Neufassung der Röntgenverordnung (1.Juli 2002) erstmals in Betrieb geht, mit einem Dosisflächenprodukt ausgestattet sein. Ausgenommen sind lediglich dentale Röntgeneinrichtungen, sowie Röntgeneinrichtungen für die Mammographie.

Dosisflächenprodukte müssen laut MPBetreibV §11 Anlage 2 alle 5 Jahre einer messtechnischen Kontrolle unterzogen werden, sowie

  • nach Reparaturen oder andere Einwirkungen auf das Gerät, die die Richtlinien der Messung beeinflussen können
  • sofern Anzeichen dafür vorliegen, dass die spezifizierten Fehlergrenzen nicht eingehalten werden.

Die Frist einer MTK beginnt mit Ablauf des Jahres der Inbetriebnahme bzw. nach der letzten messtechnischen Kontrolle.

Da wir von den Herstellerfirmen zertifiziert und von dem Amt für Eichwesen eingetragen sind, würden wir gerne für Sie die MTK durchführen und sichern Ihnen schon heute eine zuverlässige Bearbeitung zu.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach einmal an.

Medizin Physik Experte für die Nuklearmedizin

Nach Strahlenschutzverordnung § 82 Abs.4 regelmäßige Begutachtung der Praxis.

Überprüfung der Vorgehensweise:

  • bei Untersuchung und Standardbehandlung
  • bei Gerätekontrollen
  • bei Konstanzprüfungen

Beratung zu strahlenschutztechnischen Sicherheitsmaßnahmen Strahlenschutz der Patientendosimetrie, Berechnung von Abfall-, Abluft-, Abwasserbeseitigung jährliche Unterweisung nach § 38 StrlSchV Aufgaben und Einhaltung des Medizinproduktegesetzes.

Physikalische Betreuung und Service aus einer Hand.

Wartungsverträge

Wir erstellen Wartungsverträge SPEZIELL für IHRE BEDÜRFNISSE, diese enthalten auch:

  • Funktionsprüfungen
  • Kontrollieren der Betriebsparameter
  • Nachkalibrierung
  • Nachjustierung
  • Durchführung von MTK
  • Austausch von Verschleißelementen
  • 2x-jährliche Wartung
  • Zwischen den Wartungsdiensten anfallende Reparaturen sind im Wartungsvertrag enthalten
  • inkl. Ersatzteilen
  • Ausstellung von Wartungsprotokollen

Ihre Vorteile:

  • Ihre Geräte sind immer einsatzbereit
  • hohe Betriebssicherheit
  • keine Umsatzeinbußen
  • keine zusätzlichen Kosten
  • Minimieren der Betriebsausfallzeiten
  • Absicherung gegenüber der Behörden nach § 72 StrlSchV

Zulassungen

Wir führen nachfolgende Servicearbeiten durch:

  • Durchführung von Messtechnischen Kontrollen am Aktivimeter
  • Durchführung von Messtechnischen Kontrollen an den Dosisflächenprodukten
  • Durchführung von Strahlenschutzberechnungen
  • Durchführung von Laserjustierungen
  • Durchführung von Qualitätskontrollen nach StrSchV, MPBetreibV, MPG und DIN
  • Durchführung von Arbeiten des Medizin Physik Experten
  • Wiederholungsprüfung von elektrischen Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 (Messung von Ableitstrom)
  • herstellerkonforme Kalibrierung der VDC-405 Aktivimeter von Fa. Comecer

Qualitätskontrollen an Gammakameras

Die halbjährliche Konstanzprüfung umfasst die Messung des/der:

  • Background DIN 6855, Teil 2, Absatz 4,2.2
  • Ausbeute DIN 6855, Teil 2, Absatz 4.2.3
  • Peak DIN 6855, Teil 2, Absatz 4.2.1
  • Homogenität DIN 6855, Teil 2, Absatz 4.2.4
  • Rotationszentrum DIN 6855, Teil 2, Absatz 4.3.1.3 nur für Spect-Kamera
  • Ortsauflösung und Linearität DIN 6855, Teil 2, Absatz 4.2.6
  • Abbildungsmaßstab DIN 6855, Teil 2, Absatz 4.2.5
  • Ganzkörperzusatz Din 6855, Teil 2, Absatz 4.4 nur für Spect-Kamera
  • Tomogr. Inhomogenität DIN 6855, Teil 2, Absatz 4.3.22 nur für Spect-Kamera
  • Tomogr. Kontrast DIN 6855, Teil 2, Absatz 4.3.2.3 nur für Spect-Kamera
  • Prüfung der Dokumentationseinrichtung DIN 6855, Teil 2, Absatz 4.3.2.3
  • Spectaufnahmen inkl. entsprechender Phantome

Die Arbeiten werden nach dem Einheitlichen Bewertungssystem der Ärztlichen Stellen (ÄSt.en) nach §17a RöV und §83 StrlSchV in der Version 7.01 (02.2016) ausgewertet.